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FAHRERRICHTLINIEN

FAHRERRICHTLINIEN

Fahrerrichtlinien

1. PRÄAMBEL

Wie bei allen Unternehmensressourcen sind Fahrzeuge wesentliche Werkzeuge zur Erfüllung der Aufgaben der YELLOWFISH-Mitarbeiter und spiegeln auch das Image des Unternehmens wider.

Es liegt zweifellos im Interesse aller, die Unternehmensressourcen in gutem Zustand, gepflegt und sauber vorzufinden. Daher sollte die Nutzung dieser Fahrzeuge dieselben Werte verkörpern. YELLOWFISH-Fahrzeuge bilden hierbei keine Ausnahme.

Dieses Dokument dient dazu, die Regeln für Verwaltung, Wartung und Nutzung der YELLOWFISH-Fahrzeuge zu definieren und zu klären. Neben den Unternehmensrichtlinien enthält es auch gesunden Menschenverstand und Praktiken, die alle Mitarbeiter wahrscheinlich auch bei ihren eigenen Fahrzeugen anwenden würden.

Ziel dieses Dokuments ist es, sicherzustellen, dass die Fahrzeugflotte von YELLOWFISH in optimalem Zustand bleibt – in Bezug auf Sauberkeit, Wartung und Nutzung – und gleichzeitig präventive Maßnahmen eingeführt werden, um Reparatur- und Wartungskosten zu minimieren.

Da Fahrzeuge für die Tätigkeiten von YELLOWFISH von entscheidender Bedeutung sind, müssen sie von allen Mitarbeitern mit größter Sorgfalt behandelt werden.

Die Fahrzeuge von YELLOWFISH sind ausschließlich für betriebliche Zwecke bestimmt, und jeglicher Missbrauch wird nicht toleriert.

2. FAHRZEUGZUWEISUNG

Alle Fahrzeuge haben einen verantwortlichen Betreuer und mehrere Benutzer.

Der einem Fahrzeug zugewiesene Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, dass es sich in einwandfreiem Zustand befindet, und muss dem Fuhrparkleiter alle notwendigen Anforderungen melden, darunter:

A. Inspektionen

B. Wartung

C. Reifenwechsel

D. Reparaturen

E. Reinigung

F. Andere fahrzeugbezogene Anforderungen

G. Der Hauptbenutzer, der das Fahrzeug am häufigsten fährt, sollte den Fuhrparkleiter bei der Überwachung des Fahrzeugzustands unterstützen, um eine ständige Kontrolle zu gewährleisten.

Obwohl zwei Mitarbeiter jedes Fahrzeug beaufsichtigen, ist jeder Benutzer dafür verantwortlich, die in diesem Dokument festgelegten Regeln einzuhalten, die Fahrzeuge zu pflegen, als wären sie ihre eigenen, und etwaige Anomalien zu melden.

3. FAHRZEUGAUSSTATTUNG

Alle YELLOWFISH-Fahrzeuge sind mit den folgenden Gegenständen ausgestattet:

1. Fahrzeugschein

2. TÜV-/Inspektionsbescheinigung (falls zutreffend)

3. Grüne Versicherungskarte

4. Unfallberichtformular

5. Tankkarte

6. Fahrzeug-Checkliste

7. Zusätzlich enthalten die Fahrzeuge:

8. Mautgerät (Via Verde)

9. Waage

10. Warndreieck

11. Warnweste

12. Wagenheber

13. Ersatzrad

14. Kindersicherheitsausstattung:

15. Babysitz

MB: 2 Einheiten; MM: 1 Einheit; MV: 1 Einheit; MG: 2 Einheiten

16. Babyschale

MB: 2 Einheiten; MG: 2 Einheiten (diese Fahrzeuge unterstützen auch MV, MM)

17. Sitzerhöhung ohne Rückenlehne

MB: 2 Einheiten; MM: 1 Einheit; MV: 1 Einheit; MG: 2 Einheiten

18. Sitzerhöhung mit Rückenlehne

MB: 4 Einheiten; MM: 2 Einheiten; MV: 1 Einheit; MG: 2 Einheiten

4. FAHRZEUGZUTEILUNG

1. Die Zuteilung der Fahrzeuge liegt in der Verantwortung des Fuhrparkleiters oder einer höhergestellten Person, stets basierend auf den Bedürfnissen von YELLOWFISH.

2. Fahrzeuge werden je nach Verfügbarkeit und Bedarf verteilt.

3. Bei der Abholung eines Fahrzeugs erhält der Fahrer eine Checkliste mit einer Bestandsaufnahme und dem Zustand des Fahrzeugs (einschließlich vorhandener Kratzer oder Schäden), die unterschrieben werden muss, wobei eine Kopie beim Fahrer verbleibt. Das Fahrzeug muss im gleichen Zustand zurückgegeben werden.

5. REINIGUNG

Es ist entscheidend, dass die Fahrzeuge sauber gehalten werden, da sie das Image von YELLOWFISH gegenüber den Kunden widerspiegeln. Daher gilt:

1. Die Fahrer sind sowohl für die Innen- als auch für die Außenreinigung verantwortlich. YELLOWFISH stellt hierfür eine eigene Waschanlage zur Verfügung. Reinigungskosten außerhalb dieser Anlage werden nicht erstattet.

A. Außenreinigung:

Muss regelmäßig durchgeführt werden, um die Ansammlung von Staub, Schlamm, Insekten usw. zu vermeiden.

B. Innenreinigung:

Muss regelmäßig erfolgen, um Schmutz auf Teppichen, Sitzen, Fenstern, Armaturenbrettern oder im Kofferraum zu vermeiden. Fahrer müssen sicherstellen, dass kein Müll zwischen den Fahrten im Fahrzeug verbleibt. Rauchen im Fahrzeug ist strengstens verboten.

6. TANKEN

YELLOWFISH-Fahrzeuge werden an vertraglich gebundenen Tankstellen mit einer Magnetkarte betankt.

1. Fahrzeuge dürfen nicht mit leerem Tank zurückgelassen werden;

    A. Fahrer sollten an Kollegen denken, die das Fahrzeug möglicherweise für einen dringenden Transfer benötigen.

    B. Das Tanken sollte erfolgen, bevor der Tank vollständig leer ist, um zu verhindern, dass Verunreinigungen in den Kraftstofffilter gelangen und Wartungskosten erhöhen.

2. Jedes Fahrzeug verfügt über eine eigene Tankkarte, die ausschließlich für dieses Fahrzeug verwendet werden darf.

3. Bei Verlust, Fehlfunktion, Beschädigung oder sonstigen Problemen muss der Fuhrparkleiter sofort informiert werden, um die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

4. Nach dem Tanken bezahlt der Fahrer an der Tankstelle mit der Magnetkarte, indem er die PIN der Karte, anschließend seine persönliche PIN und den aktuellen Kilometerstand des Fahrzeugs eingibt.

5. Barzahlungen für Kraftstoff werden ohne vorherige Genehmigung des Fuhrparkleiters nicht akzeptiert.

6. Die Tankquittung ist bei der Abrechnung an die Finanzabteilung weiterzugeben.

7. VERWENDUNG DES MAUTGERÄTS

Die Nutzung von Autobahnen ist Teil des täglichen Betriebs von YELLOWFISH, um Dienstleistungen in Bezug auf Zeit und Komfort für die Kunden zu optimieren. Fahrzeuge sind mit Via-Verde-Geräten ausgestattet, jedoch müssen folgende Regeln beachtet werden:

1. Eine unsachgemäße Verwendung des Via-Verde-Geräts verursacht unnötige Kosten für YELLOWFISH. Bei missbräuchlicher Nutzung werden die Kosten dem Fahrer in Rechnung gestellt.

2. Das Gerät muss an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht sein.

3. Stellt der Fahrer fest, dass das Gerät nicht funktioniert (z. B. bei der Einfahrt in Parkhäuser), muss er den Fuhrparkleiter informieren, um einen Ersatz zu erhalten.

A. Der Fahrer ist für die Zahlung von Mautgebühren verantwortlich, wenn das Gerät defekt ist, und muss eine Quittung mit der YELLOWFISH-Steuernummer anfordern.

B. Die Zahlung kann bei der Post oder in einem Payshop erfolgen.

4. Das Via-Verde-Gerät kann in Parkhäusern verwendet werden, die mit diesem System ausgestattet sind, insbesondere:

A. Flughafen Faro (Ankunftsbereich – nur mit Genehmigung),

B. Kiss and Fly – Flughafen Faro,

C. Flughafen Lissabon (P2).

8. VERANTWORTLICHKEITEN DES FAHRERS FÜR YELLOWFISH-FAHRZEUGE

1. Sicherstellung der ordnungsgemäßen Wartung und Nutzung des Fahrzeugs.

2. Rechtzeitige Anforderung der Fahrzeugwartung (Inspektionen).

3. Vor Arbeitsbeginn überprüfen, ob alle erforderlichen Fahrzeugpapiere vorhanden sind.

4. Bei Bedarf tanken.

5. Sichtprüfung auf eventuelle Schäden durchführen.

6. Regelmäßig den Reifendruck prüfen, da falscher Druck den Kraftstoffverbrauch und Reifenverschleiß erhöht.

7. Unnötiges Schalten und Bremsen vermeiden.

8. Klimaanlage sparsam verwenden, um Kraftstoff zu sparen.

9. Klimaanlage immer ausschalten, bevor das Fahrzeug abgestellt wird.

10. Starkes Bremsen und schnelles Beschleunigen vermeiden, da dies den Verbrauch und den Verschleiß erhöht.

9. VERANTWORTLICHKEITEN DES FAHRERS NACH DER STRAßENVERKEHRSORDNUNG

1. YELLOWFISH-Fahrer müssen mit höchster Sorgfalt fahren und die Straßenverkehrsordnung strikt einhalten.

2. YELLOWFISH-Fahrer sind für jegliche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung verantwortlich.

3. Die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist strengstens verboten.

4. Alle YELLOWFISH-Fahrzeuge sind mit Freisprechanlagen ausgestattet, die bei Bedarf verwendet werden müssen.

5. Fahrer, denen der Führerschein aus medizinischen oder rechtlichen Gründen entzogen wird, müssen ihren Vorgesetzten sofort informieren.

10. UNFÄLLE

Ein Unfall ist jedes Ereignis mit einem YELLOWFISH-Fahrzeug, das materielle oder körperliche Schäden verursacht – entweder am Fahrer oder an Dritten.

Im Falle eines Unfalls muss der Fahrer:

A. Die Behörden rufen.

B. Den Fahrersupport informieren (der den Fuhrparkleiter benachrichtigt).

C. Wenn Kunden beteiligt sind, sofort den Notdienst anrufen.

D. Einen Unfallbericht vor Ort ausfüllen, alle relevanten Informationen sammeln und das Fahrzeug erst nach Freigabe durch die Behörden bewegen.

E. Den Bericht im Büro mit allen erforderlichen Details und Skizzen einreichen.

F. Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, den Fuhrparkleiter kontaktieren, um Abschleppdienst oder Reparatur zu organisieren.

11. PANNEN

Im Falle einer Panne muss der Fahrer:

A. Immer den FAHRERSUPPORT informieren.

B. Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, es sofort in die Werkstatt bringen.

C. Wenn es noch fahrbereit ist, muss der Fuhrparkleiter eine Inspektion und Reparatur planen.

D. Falls Unterstützung erforderlich ist, den Fuhrparkleiter kontaktieren, um ein Ersatzfahrzeug zu organisieren.

12. VORBEUGENDE WARTUNG

Vorbeugende Wartung umfasst regelmäßige Fahrzeuginspektionen sowie Reifenwechsel.

A. Jedes Fahrzeug hat einen Aufkleber an der Sonnenblende mit dem Kilometerstand für die nächste Inspektion. Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dies rechtzeitig beim Backoffice (Garage) zu melden.

B. Der Fuhrparkleiter ist dafür verantwortlich, die Inspektion zu planen und den Ort festzulegen.

C. Reifenwechsel, Reifenreparaturen und Achsvermessung müssen ebenfalls vom Fahrer im Backoffice beantragt und anschließend z. B. bei Pneurapido oder einem anderen Dienstleister terminiert werden.

13. ANTRAG AUF FAHRZEUG FÜR AUSSENDIENST

1. Der Antrag auf ein Fahrzeug für den Außendienst muss schriftlich an den Fuhrparkleiter gestellt werden, möglichst mit einer Vorankündigung von mindestens 24 Stunden. Der Antrag muss enthalten:

A. Identifikation des Antragstellers

B. Datum, Ort, Abfahrts- und Rückkehrzeiten

C. Fahrzeugtyp

D. Zweck der Nutzung

2. Die Genehmigung oder Ablehnung des Fahrzeugs für den Außendienst liegt in der Verantwortung des Fuhrparkleiters.

3. Bereitgestellte Fahrzeuge dürfen ausschließlich für betriebliche Fahrten verwendet werden und nicht für private Zwecke.

4. Die einzigen Ausnahmen gelten für Fahrzeuge der Geschäftsleitung.

14. DIEBSTAHL

Im Falle eines Diebstahls eines YELLOWFISH-Fahrzeugs oder seiner Gegenstände muss der Fahrer den Vorfall sofort telefonisch dem Fuhrparkleiter melden, der gegebenenfalls den Fahrer anweist, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. a. Die Anzeige muss vom Fahrer selbst erstattet werden.

15. DISZIPLINARISCHE VERANTWORTLICHKEITEN

Die folgenden Handlungen oder Unterlassungen können eine disziplinarische Verfehlung darstellen:

A. Unbefugte Nutzung von Fahrzeugen zwischen den Fahrten und/oder an freien Tagen.

B. Nutzung zu privaten Zwecken.

C. Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen psychoaktiven Substanzen.

D. Unterlassung der Meldung einer Panne oder eines Unfalls.

E. Unbegründetes Zurücklassen des Fahrzeugs im Falle eines Unfalls.

F. Missbräuchliche Nutzung des Fahrzeugs.

G. Entfernung, Verdeckung oder jede andere Handlung, die eine sofortige Identifizierung des Fahrzeugs verhindert.

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